Wie Anknüpfungstatsachen in den Beweisbeschluss aufnehmen?
Anknüpfungstatsachen sind in den Beweisbeschluss mit aufzunehmen. Nur dann kann das Gutachten ohne Ausforschung erstellt werden. Die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung führt dem Abgeordnetenhaus Berlin in der Drucksache 19 / 12 429 zu Punkt 3 als Antwort auf einen Abgeordneten aus: Zu 3.: Die Anknüpfungstatsachen sind von dem Gericht festzustellen und den Sachverständigen … Continue reading Wie Anknüpfungstatsachen in den Beweisbeschluss aufnehmen?
Copy and paste this URL into your WordPress site to embed
Copy and paste this code into your site to embed