Anknüpfungstatsachen in den Beweisbeschluss aufnehmen: Muster und Beispiel

Anknüpfungstatsachen sind die vom Gericht festzustellenden Tatsachen, die dem Sachverständigen im Beweisbeschluss mitgeteilt werden müssen. Nur dann kann das Gutachten ohne Ausforschung und auf gesicherter Grundlage erstellt werden. Die Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung führt dem Abgeordnetenhaus Berlin in der Drucksache 19 / 12 429 zu Punkt 3 als Antwort auf einen Abgeordneten aus: … Continue reading Anknüpfungstatsachen in den Beweisbeschluss aufnehmen: Muster und Beispiel