Categories
Podcast

Das Rosenhan-Experiment: Wie Diagnosen stigmatisieren und gerichtliche bzw. familienrechtliche Verfahren prägen

Wie schnell kann eine Diagnose ein ganzes Leben verändern? Wer einmal als „psychisch krank“ etikettiert wurde, merkt oft, wie schwer dieses Etikett wieder loszuwerden ist. In Deutschland gilt ohnehin ein Besuch beim Psychiater noch als unschick. Umso schwieriger ist es, wenn man diganostiziert wird – und das passiert im gerichtlichen Verfahren teils gegen den Willen und teils ohne Exploration. Um diese Auswirkungen geht es im Kontext von Das Rosenhan-Expertiment: Stigmatisierung durch Diagnosen, und darum, welche Parallelen es zu heutigen familienpsychologischen Gutachten und gerichtlichen Entscheidungen gibt.

Ich bin Volljurist und seit vielen Jahren in Kindschaftsverfahren (Sorgerecht und Umgang) tätig, häufig mit psychologischen und psychiatrischen Gutachten konfrontiert. Immer wieder sehe ich, wie leichtfertig Begriffe wie „Persönlichkeitsstörung“ oder „Psychose“ verwendet werden, oft ohne saubere Diagnostik, ohne das Bejahen oder Negierung von Diagnosekriterien und ohne Bewusstsein für die enorme stigmatisierende Wirkung.

Das berühmte Rosenhan-Experiment zeigt eindrücklich, wie Vorurteile Diagnosen steuern können, statt umgekehrt. Und genau diese Mechanismen finden sich heute noch, etwa in familienpsychologischen Verfahren, Unterbringungen oder sozialrechtlichen Gutachten.

Kurzüberblick: Worum geht es beim Rosenhan-Experiment?

Das Rosenhan-Experiment wurde Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre von David L. Rosenhan, Professor für Psychologie und Jura an der Stanford University, durchgeführt. Es richtete sich gegen die damals sehr subjektive, vom „Bauchgefühl“ geprägte Diagnostik in der Psychiatrie.

Eine gut verständliche Zusammenfassung findet sich im Artikel Rosenhan-Experiment bei Wikipedia.

Kernfragen des Experiments:

  • Können Psychiater unterscheiden, ob jemand wirklich krank oder eigentlich gesund ist?
  • Was passiert, wenn Menschen mit minimalen, gezielt gewählten Symptomen in Kliniken auftauchen?
  • Wie stark steuern Vorurteile und Etiketten den späteren Blick auf diese Personen, insbesondere die Bewertung von “normalem” Verhalten?

Die Antworten waren erschreckend klar.

Der erste Teil: Acht „Pseudopatienten“ und ein klares Muster

Rosenhan und sieben Mitstreiter, darunter Psychologen, ein Kinderarzt, ein Psychiater, ein Maler und eine Hausfrau, ließen sich unter falschen Namen in verschiedenen psychiatrischen Kliniken einweisen. Die Vorbereitung war sorgfältig:

  • Einige erschienen ungepflegt, ungeduscht, unrasiert, in schmutziger Kleidung.
  • Sie sollten in der Aufnahmeuntersuchung nur von Stimmen berichten, die drei Worte sagten: „empty“, „hollow“ und „thud“ (im Deutschen etwa „leer“, „hohl“ und ein “Dumpfheitsgefühl”).

Diese Begriffe waren bewusst gewählt. Sie sollten nach einer existenziellen Krise klingen, passten aber nach damaligem Forschungsstand zu keinem klar definierbaren Krankheitsbild mit Halluzinationen, zum Beispiel einer Schizophrenie.

Nach der Aufnahme hatten alle Pseudopatienten eine klare Anweisung: Ab diesem Moment sollten sie sich völlig normal verhalten. Kein Stimmenhören mehr, keine weiteren Symptome, keine „Auffälligkeiten“, außer denen, die sich aus einem Aufenthalt in einer Psychiatrie zwangsläufig ergeben.

Die Diagnosen: Einmal „krank“ und dann für lange Zeit

Das Ergebnis:

  • Bei 11 Aufnahmen wurde Schizophrenie am Anfang diagnostiziert.
  • Bei einer Person lautete die Diagnose am Anfang manisch-depressive Psychose.
  • Keine einzige Person wurde als gesund erkannt.

Obwohl die Pseudopatienten nach der Aufnahme nur noch normales Verhalten zeigten, blieben sie teils wochenlang in der Klinik. Die Entlassungen erfolgten oft erst nach etwa drei Wochen, im Extremfall nach 52 Tagen. Und selbst dann wurden sie nicht als „gesund“, sondern als „Schizophren in Remission“ entlassen, also scheinbar gebessert, aber grundsätzlich krank.

Mehr Details zu Ablauf und Wirkung des Experiments beschreibt der Artikel Wie das Rosenhan-Experiment die Psychiatrie entlarvte.

Medikamente, Protokolle und die Sicht der Mitpatienten

Die Pseudopatienten erhielten insgesamt etwa 2100 Tabletten, die sie heimlich nicht einnahmen. Sie führten Protokoll über den Klinikalltag, zunächst verdeckt, später offen, weil sich ohnehin kaum jemand dafür interessierte.

Selbst das Protokollieren wurde zum Teil als „pathologisches Schreibverhalten“ bewertet, also als krankhaft. Ein normales, reflektierendes Verhalten wurde durch das Etikett „Patient“ umgedeutet.

Bemerkenswert: Viele Mitpatienten schöpften recht schnell Verdacht. Einige vermuteten Journalisten oder Testpersonen. Menschen mit eigenen psychischen Erkrankungen erkannten also Normalität eher als die Profis.

Der zweite Teil: Scheinpatienten, die es gar nicht gab

Im nächsten Schritt informierte Rosenhan Kliniken, dass in einem bestimmten Zeitraum Scheinpatienten eingeschleust würden. In Wirklichkeit schickte er niemanden.

Die Reaktion der Kliniken: Trotzdem wurden etliche „Scheinpatienten“ vermeintlich identifiziert.

Dieser Teil zeigt, wie stark Erwartungen den Blick verformen. Wer damit rechnet, getäuscht zu werden, findet eher „Täuschung“, selbst wenn keine vorhanden ist. Übertragen auf Diagnosen heißt das: Wer eine Störung erwartet, findet eher Anzeichen dafür, selbst im normalen Verhalten.

Reaktionen der Psychiatrie: Von Bauchgefühl zu Diagnosekriterien

Der Aufsatz „On Being Sane in Insane Places“ erschien 1973 im Fachmagazin Science. Er löste heftige Diskussionen aus und trug dazu bei, dass sich die Psychiatrie neu sortierte.

Wichtige Folgen:

  • Abkehr vom reinen Bauchgefühl einzelner Experten.
  • Einführung verbindlicher Diagnosekriterien, wie man sie heute aus ICD-10 oder DSM kennt.
  • Bewusstsein dafür, wie mächtig Etiketten sind und wie leicht normales Verhalten als krank gedeutet werden kann.

Das System wurde also formalisierter. Diagnosen sollten nicht mehr bloß auf einem „Eindruck“, sondern auf klar benannten Kriterien beruhen.

Trotzdem: Die Stigmatisierung blieb. Begriffe wie „schizophren“, „psychotisch“ oder „geisteskrank“ sind in der Gesellschaft, gerade in Deutschland, weiterhin stark belastet. Anders als in den USA, wo ein Besuch beim Psychiater oft als Form der Selbstfürsorge gesehen wird, gilt er hier schnell als Makel.

Kritik und Zweifel an der Studie

Das Rosenhan-Experiment wird heute nicht nur gefeiert, sondern auch kritisiert. Mehrere Punkte werden immer wieder genannt:

  • Nur wenige Probanden, daher keine hohe statistische Aussagekraft.
  • Alle spielten dasselbe Drehbuch, individuelle Unterschiede fehlten.
  • Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne Pseudopatienten selbst psychisch belastet waren.

Seit 2019 wurden zudem Zweifel laut, ob Rosenhan den Ablauf in allen Details korrekt geschildert hat. In einem Buch einer Autorin (im Video als „Kahalan“ bezeichnet) wird berichtet, dass nur ein weiterer Teilnehmer der Studie sicher identifiziert werden konnte und dessen Erlebnisse nicht mit Rosenhans Darstellung übereinstimmten.

Auch Formate wie Legendäre Experimente (2): Rosenhan | ARD Wissen greifen diese Kritik auf und hinterfragen, wie authentisch der berühmte Selbstversuch war.

Trotz dieser Einwände bleibt eine zentrale Aussage bestehen: Menschen sind stark voreingenommen. Ein einmal gesetztes Bild beeinflusst spätere Wahrnehmung und Entscheidungen enorm.

Verbindung zu familienpsychologischen Gutachten und Gerichtsverfahren

Hier beginnt der Bezug zur Praxis in Sorgerechts- und Umgangsverfahren, Unterbringungssachen, Strafverfahren und sozialrechtlichen Verfahren und vielen mehr.

Vormeinungen und vorgefertigte Bilder

Wer Familiengerichte aus der Praxis kennt, weiß: Vorurteile beginnen oft weit vor der ersten richterlichen Entscheidung. Typische Einflussquellen:

  • Berichte von Jugendämtern
  • erste Aktenvermerke
  • schriftliche Äußerungen der Verfahrensbeteiligten
  • informelle Einschätzungen von Gutachtern

Wenn im Vorfeld etwa von „schwieriger Mutter“, „hochkonflikthaftem Vater“ oder sogar „Persönlichkeitsstörung“ die Rede ist, entsteht schnell ein Bild, das später kaum mehr korrigiert werden kann und wird: Genau den Mechanismus, den das Rosenhan-Experiment sichtbar gemacht hat, findet man hier wieder. Das Ausgangsetikett bestimmt, wie jedes weitere Verhalten gelesen wird.

Diagnosen ohne saubere Kriterien

In vielen familienpsychologischen oder psychiatrischen Gutachten zeigt sich ein weiteres Problem:

  • Diagnosekriterien werden nicht aufgelistet.
  • Es wird nicht sauber begründet, warum Kriterien erfüllt oder nicht erfüllt sind.
  • Teilweise fehlt jede nachvollziehbare Hypothesenbildung.

Gerade psychiatrische Gutachten neigen dazu, auf die „Erfahrung“ des Gutachters zu verweisen, statt ICD- oder DSM-Kriterien klar abzuarbeiten. Das ist exakt das Vorgehen, das die Psychiatrie nach Rosenhan eigentlich hinter sich lassen wollte.

Wenn dann noch Vormeinungen aus Jugendamtsberichten, von Polizeieinsätzen oder früheren Gutachten kritiklos übernommen werden, entsteht eine Kaskade: Einmal gesetzte Etiketten pflanzen sich fort, oft über Jahre und über mehrere Verfahren.

Persönlichkeitsstörung, Akzentuierung und der schmale Grat

Besonders heikel sind Begriffe wie „Persönlichkeitsstörung“ oder „Persönlichkeitsakzentuierung“.

  • Persönlichkeitsstörung: Wirkt sich auf das Erleben und das soziale Umfeld aus, hat hohen Krankheitswert.
  • Persönlichkeitsakzentuierung: Betonung bestimmter Eigenschaften, aber kein Krankheitswert im engeren Sinn.

Im Video wird auf eine Studie von Tyrol verwiesen, wonach etwa 47 Prozent der Menschen eine Persönlichkeitsakzentuierung aufweisen sollen. Wenn man bedenkt, wie viele Menschen dann noch zusätzlich mit Störungen etikettiert werden, verschwimmt die Grenze zwischen „normal“ und „auffällig“ sehr stark.

Besonders problematisch: Manche Gutachter nutzen bewusst weichere Begriffe wie „Vermutung einer Persönlichkeitsakzentuierung“, wissen aber genau, dass viele Juristen den Unterschied zur Persönlichkeitsstörung nicht kennen. In Beschlüssen liest man dann nur noch „Persönlichkeitsproblematik“, oft ohne jede saubere Differenzierung.

Gefährliche Etiketten: „Querulatorische“ und andere Störungen

Ein eindrucksvolles Beispiel für stigmatisierende Begriffe ist die sogenannte querulatorische Persönlichkeitsstörung. Sie wird, grob zusammengefasst, so beschrieben:

  • Die betroffene Person legt zahlreiche, angeblich sinnlose Rechtsmittel ein.
  • Die Begründungen seien weitschweifend und überspannt.

Allein daran soll eine psychische Störung erkennbar sein. Schon fachlich ist das fragwürdig, denn kein Psychiater kann seriös beurteilen, ob ein Rechtsmittel „sinnlos“ ist. Das ist Aufgabe des Gerichts.

Historisch wurde genau dieses Etikett missbraucht. Im Nationalsozialismus diente die Zuschreibung „querulatorisch“ dazu, Andersdenkende zu pathologisieren und aus dem Verkehr zu ziehen. Wer unbequem war, galt schnell als „krank“.

Ähnlich heikel sind Bezeichnungen, die akribisches Dokumentieren und Protokollieren als krankhaft darstellen. Im Video wird von einer „ananchastische Persönlichkeitsstörung“ gesprochen, die genau dieses Verhalten pathologisiert. Wenn schon das ordentliche Mitschreiben in Akten als Störung bewertet wird, ist der Weg zur totalen Entmachtung von Betroffenen nicht mehr weit.

Juristische Dimension: Stigmatisierung ohne echte Gegenwehr

Die stigmatisierende Wirkung solcher Diagnosen ist enorm. Juristisch ist sie aber erstaunlich schlecht abgesichert.

Im deutschen Zivilrecht spielen vor allem folgende Normen eine Rolle:

  • § 839 BGB (Amtshaftung)
  • § 823 BGB (Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung)
  • § 826 BGB (sittenwidrige vorsätzliche Schädigung)

Trotzdem wird die „bloße Beleidigung“ mit einer Persönlichkeitsstörung in Verfahren häufig als hinzunehmen bewertet. In einem neueren Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt wird genau das so gesehen, selbst wenn die Diagnose außerhalb eines Beweisbeschlusses, ohne Exploration und ohne saubere Methodik geäußert wurde.

Im Sozialrecht gibt es mit dem Gutachten nach § 109 SGG ein sogenanntes Vertrauensgutachten, das den Sachverhalt eigenständig prüfen soll. In der Praxis erhält der Zweitgutachter aber oft das erste Gutachten, samt Vormeinung. Wer schon den Stempel „schwierige Persönlichkeit“ trägt, läuft Gefahr, dass dieser Stempel einfach übernommen wird.

Ähnliches passiert in familienpsychologischen Verfahren: Ein Psychologe äußert eine Vermutung, dann wird ein psychiatrisches Zusatzgutachten eingeholt, das auf dieser Vormeinung aufbaut. Diagnosen werden so nicht unabhängig, sondern im Echo einer bereits gesetzten Erzählung gestellt.

„Amtsermittlungsverfahren“ und Diagnosen auf Zuruf

Besonders kritisch sind Verfahren, in denen Gerichte von Amts wegen aufklären sollen, aber faktisch auf Zuruf entscheiden. Mögliche Quellen solcher Zurufe:

  • Jugendamt
  • Ex-Partner
  • bereits beteiligte Gutachter
  • sogar einzelne Richter

Ohne förmliche Beweisaufnahme, ohne klare Beweisbeschlüsse und ohne akribische Exploration entstehen Diagnosen, die weit über das Verfahren hinaus wirken. Sie setzen sich in Akten fest, tauchen in Folgegutachten auf und prägen das Bild von Betroffenen über Jahre.

Genau hier zeigt sich die Aktualität des Rosenhan-Experiments: Einmal „gestört“, immer „gestört“. Was danach an normalem Verhalten kommt, wird durch den Filter der Diagnose umgedeutet.

Warum das Rosenhan-Experiment heute wichtiger ist als je zuvor

Trotz aller Kritik an Methodik und Darstellung behält das Rosenhan-Experiment eine starke Botschaft: Diagnosen sind nicht neutral. Sie sind eingebettet in Erwartungen, Machtverhältnisse und Institutionen.

Gerade in familienpsychologischen Verfahren, Unterbringungssachen und sozialrechtlichen Kontexten zeigt sich:

  • Eine einmal ausgesprochene Diagnose entfaltet enorme stigmatisierende Wirkung.
  • Vormeinungen steuern, welche Informationen gesehen und welche ausgeblendet werden.
  • Normales Verhalten wird durch das Etikett oft als Bestätigung der Störung gelesen.
  • Wissenschaftliche Standards wie klare Diagnosekriterien, saubere Hypothesen und Berücksichtigung gegenteiliger Evidenz werden in der Praxis häufig vernachlässigt.

Viele Betroffene greifen deshalb das Rosenhan-Experiment in ihren Verfahren auf. Sie regen ihre Anwälte an, darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, Vormeinungen zu erkennen und Diagnosen kritisch auf ihre Grundlagen zu prüfen.

Wer sich tiefer mit den historischen Abläufen und Originalzitaten befassen möchte, findet im Beitrag des Bayerischen Rundfunks „On Being Sane in Insane Places“ im Kalenderblatt weitere anschauliche Beispiele.

Fazit: Ein Experiment als Spiegel für unsere Verfahren

Das Rosenhan-Experiment ist nicht einfach ein historischer Kuriositätsfall. Es hält unserer heutigen Praxis in Psychiatrie und Justiz einen Spiegel vor.

Die wichtigsten Gedanken:

  • Einmal gesetzte Etiketten steuern den Blick auf Menschen und auf ihr Verhalten.
  • Diagnosen ohne offen benannte Kriterien sind nicht nur unwissenschaftlich, sondern auch gefährlich.
  • In familienrechtlichen, sozialrechtlichen und unterbringungsrechtlichen Verfahren können solche Etiketten über den weiteren Lebensweg eines Menschen entscheiden.
  • Stigmatisierung durch Diagnosen bleibt ein massives Problem, wenn sie nicht durch Transparenz, fachliche Qualität und echte Bereitschaft zur Korrektur abgefedert wird.

Wer mit Gutachten, Diagnosen und Beschlüssen konfrontiert ist, erlebt oft genau das, was Rosenhan gezeigt hat: Die Realität eines Menschen tritt hinter das Bild zurück, das sich andere von ihm gemacht haben. Umso wichtiger ist es, Wissenschaftlichkeit und Nachprüfbarkeit hochzuhalten, damit nicht Vorurteile, sondern Fakten den Ausschlag geben.

Welche Erfahrungen haben Sie mit Diagnosen oder Verhaltenszuschreibungen in Verfahren gemacht? Werden sie kritisch geprüft oder einfach übernommen? Der offene Austausch darüber ist ein Schritt, um die Mechanismen hinter solchen Stigmatisierungen sichtbarer zu machen.

Weitere Podcasts finden sie hier im Blog, auf Spotify, YouTube und Tiktok.

Leave a Reply

Your email address will not be published. Required fields are marked *