Wie Eltern handlungsfähig bleiben
Wer in einem Termin beim Familiengericht sitzt, kennt das Gefühl: Alle scheinen ihre Meinung schon gebildet zu haben, egal was man sagt, egal welche Belege man mitbringt. Man hat den Eindruck, dass Jugendamt, Gericht und vielleicht sogar der eigene Anwalt längst entschieden haben, wer hier „recht hat“. Genau darum geht es, wenn von Macht und Machtlosigkeit in FamFG-Verfahren die Rede ist.
Ich bin Michael Langhans, Volljurist und spezialisiert auf Kindschaftssachen, also Sorgerecht und Umgang. In meinem Podcast „Rechtsmeinung“ spreche ich regelmäßig über diese Themen. Juristisch-fachlich sind Kindschaftssachen eigentlich recht überschaubar: ein paar zentrale Paragraphen, einige Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, dazu etwas psychologische Fachliteratur. Trotzdem fühlen sich viele Eltern im Verfahren klein, überrollt und ohnmächtig.
In diesem Beitrag geht es darum, woher dieses Gefühl kommt, wie Macht in Verfahren ausgeübt wird und vor allem, wie Eltern handlungsfähig bleiben können, ohne sich selbst oder das Kind zu gefährden.
Wenn das Recht klar ist, sich aber niemand daran hält
Viele Eltern sind überrascht, wenn sie hören, wie klar das Recht an sich ist. In der Theorie sind Eltern frei, über Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu entscheiden.
Die grundsätzliche Freiheit der Eltern
Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 23.11.2016 sehr deutlich formuliert: Eltern entscheiden grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten. Das gilt auch dann, wenn Richter, Jugendamtsmitarbeiter oder Gutachter selbst eine andere Meinung darüber haben, was „besser“ wäre.
„Bei der Auslegung und Anwendung dieser Norm ist der besondere Schutz zu beachten, unter dem die Familie nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG steht. Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung. Die Erziehung des Kindes ist damit primär in ihre Verantwortung gelegt, wobei dieses “natürliche Recht” den Eltern nicht vom Staat verliehen worden ist, sondern von diesem als vorgegebenes Recht anerkannt wird. Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Einflüssen und Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen. In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (Senatsbeschluss vom 6. Juli 2016 – XII ZB 47/15 – FamRZ 2016, 1752 Rn. 21 f. mwN).“
zitiert nach BGH vom 23.11.2016, XII ZB 149/16, Rn. 15
Jede vertretbare elterliche Entscheidung ist zu respektieren. Das liegt im Begriff der Freiheit.
Wichtig ist auch der Blick ins Grundgesetz:
Artikel 6 Abs. 1 und 2 schützen das Elternrecht. Dieses Recht wird dem Elternteil nicht vom Staat „verliehen“, sondern es besteht von sich aus. Der Staat erkennt es an und hat es zu achten.
In der Theorie bedeutet das:
- Eltern entscheiden über Impfungen, solange kein Gesetz etwas anderes vorsieht.
- Eltern entscheiden, ob ein Kind in eine Kita geht oder nicht.
- Eltern entscheiden, wie der Alltag des Kindes aussieht.
Wenn Freiheit nur auf dem Papier existiert
In der Praxis zeigt sich aber etwas anderes. Einige typische Beispiele:
- Impfen und Masernschutz: In Deutschland spricht man oft von einer „Masernimpfpflicht“. Genau genommen geht es rechtlich darum, dass ein Masernschutz nachgewiesen wird, etwa durch Impfung oder durchgemachte Erkrankung. Trotzdem wird das allgemeine (!) Thema Impfen in Verfahren häufig sehr breit zum Vorwurf gemacht, auch jenseits dessen, was das Gesetz verlangt. Wir dürfen nicht vergessen: Nach wie vor gibt es in Deutschland keinen Masern-Impfstoff ausserhalb der üblichen Kombiimpfstoffe (der Schweizer Impfstoff kann aber auf eigene Kosten genutzt werden). Um also sein Kind gesetzeskonform zu impfen, muss man es “körperverletzen” und zwingen, Impfungen ohne Gesetzesgrundlage zu nutzen (und nein, ich finde die Grundimpfungen gut und wichtig und richtig, respektiere aber andere Meinungen und Entscheidungen).
- Kindergartenbesuch: Es gibt keine Pflicht, ein Kind in den Kindergarten oder die Krippe zu geben. Trotzdem erlebe ich immer wieder Entscheidungen, in denen genau das zum Vorhalt gemacht wird, wenn ein Kind nicht in die Kita geht.
Das sind nur zwei Beispiele von vielen. Sie zeigen aber: Die Freiheit, die das Grundgesetz und die Rechtsprechung versprechen, ist im Alltag vieler Verfahren kaum spürbar. Auf dem Papier sind Eltern frei, in der Realität erleben sie massiven Druck.
Was Machtlosigkeit im Verfahren wirklich bedeutet
Macht hat immer zwei Seiten. Wenn jemand viel Macht im Verfahren ausübt, fühlt sich jemand anderes machtlos. Eltern beschreiben mir oft sehr ähnliche Eindrücke:
- „Die erpressen mich.“
- „Die setzen mich massiv unter Druck.“
- „Das hat doch alles nichts mehr mit Recht zu tun.“
Diese Wahrnehmung ist menschlich absolut verständlich. In der Sache bringt sie aber noch kein Ergebnis. Es hilft, genauer hinzusehen, woher dieses Gefühl kommt.
Wo im Verfahren Macht ausgeübt wird
Einige typische Quellen von Machtlosigkeit:
- Verfahrensleitung und Ton im Termin
Im Gerichtssaal ist sehr schnell klar, wer „die Hosen anhat“. Die Art, wie ein Richter führt (oder wie er sich bei Verfahrensbeistand/Jugendamt rückversichert mit Gestik und Aussagen), wie viel Raum der Anwalt bekommt, wie mit Eltern gesprochen wird, sendet deutliche Signale. Viele Eltern spüren schon nach wenigen Minuten: Hier bin ich nicht auf Augenhöhe. Für mich selbst sind solche Informationen wichtig, wer mit dem agiert und mit wem nicht. Hieran muss ein guter Jurist oder Beistand seine Strategie anpassen (vgl. Le Bron, die Psychologie der Massen, auch als Video). Wer den Rädelsführer kennt, weiss gegen wen er anargumentieren muss. Und damit wird die Machtlosigkeit abgebaut, weil aus “alle gegen mich” wird ein “er/sie” gegen “uns” (Eltern und Anwalt). - Fehlende Kontrolle über Jugendamt und Gutachten
Ein großes Problem ist, dass das Gericht das Jugendamt oder Gutachten oft kaum prüft. Es gibt Beschlüsse, in denen im Grunde nur steht: „Ich verweise auf den Bericht des Jugendamtes.“ So sieht keine eigenständige richterliche Prüfung aus. Eltern sitzen dem hilflos gegenüber. Aber auch ausformulierte Beschlüsse schreiben oft nicht, was man wissen muss, um danach zu handeln. - Unantastbare Richter und unsicheres Fachwissen
Auch als Jurist erlebe ich das. Es gibt Momente, in denen die fachliche oder juristische Inkompetenz im Raum fast greifbar ist. Richter sind aber praktisch unantastbar. Eltern spüren diesen Schutzwall und fühlen sich noch kleiner.
Wenn Fachwissen fehlt, leiden Kinder und Eltern
Besonders problematisch wird es, wenn diejenigen, die entscheiden oder beraten, ihre eigenen Grundlagen nicht kennen.
Einige Beispiele aus der Praxis:
- Jugendamt ohne Rechtskenntnis
Jugendamtsmitarbeiter sagen mir mitten im Verfahren: „Ich bin doch kein Jurist, ich kenne diese Rechtsprechung nicht.“ Das ist ein Problem. Die Tätigkeit des Jugendamtes richtet sich nach Recht und Gesetz, dazu gehört auch, juristische Begriffe wie „Kindeswohlgefährdung“ zu verstehen. - Richter ohne psychologisches Grundwissen
Es gibt Standardwerke wie das Buch „Das Kindeswohl und Kindeswille“. Darin finden sich wichtige Grundlagen, etwa:- Manipulation geht selten vom Elternteil aus, der nur Wochenendumgang hat.
- Kinder haben keine echte Entscheidungskompetenz über ihre Umgangskontakte, weil sie die Folgen nicht absehen können.
- Jede Erziehung ist in gewisser Weise Manipulation.
- Kinder sagen manchmal bewusst das Gegenteil von dem, was sie wollen, um die Verantwortung abzugeben.
Trotzdem erlebe ich, dass Richter sich von Aussagen des Kindes treiben lassen, ohne diese Zusammenhänge zu beachten. Oder ein Kind äußert einen Willen, der nicht ins gewünschte Bild passt, und sofort ist die Rede von „Manipulation“, obwohl nur ein unerwünschter Wille vorliegt.
Das Ergebnis: Eltern, die Verantwortung übernehmen wollen, und Kinder, die Schutz brauchen, geraten in eine Situation, die sich wie ein Kampf gegen eine Wand anfühlt.
Verfahren sind kein Sprint, sondern ein Marathon
Machtlosigkeit entsteht auch dadurch, dass viele Eltern am Anfang alles geben, emotional wie körperlich. Sie wollen in einem Termin alles klären und „gewinnen“. Familienverfahren funktionieren aber selten so.
Ein Verfahren nach FamFG ist in der Regel kein Sprint, sondern eher ein Marathon.
Drei Grundsätze für die eigene Haltung
Diese drei Punkte sind aus meiner Sicht zentral:
- Nerven behalten
Wut, das Wort „kriminell“, Vorwürfe der Erpressung mögen aus der Emotion heraus verständlich sein und manchmal auch richtig. Sie schaden aber oft mehr als sie nutzen. Wer im Termin ausrastet, liefert der Gegenseite Vorlagen. Zudem wird es dann für viele “persönlich”, und dann wird es schwer, auf die Sachebene zurückzukommen. Gerade bei unsicheren Ergebnissen möchte man nicht den Richter unnötig verärgern. - Glaubwürdigkeit am Anfang nicht zerstören
Der erste Eindruck trägt weit. Wer gleich zu Beginn überzieht, alles dramatisiert oder sich in Widersprüche verstrickt, hat es später schwer. Richter merken sich so etwas. Besser ist es, ruhig und sachlich zu argumentieren, auch wenn es schwer fällt. - Wesentliche Wahrheiten immer wieder ruhig wiederholen
Ein Kernpunkt: Im Familienrecht reicht es oft nicht, etwas einmal gesagt zu haben. Man muss dieselbe Wahrheit immer wieder vortragen, schriftlich und mündlich, bis sie nicht mehr ignoriert werden kann. Auch wenn viele Beteiligte sie eigentlich nicht hören wollen.
Ich selbst sage in Terminen wichtige Dinge gern zweimal. Wenn ich den Eindruck habe, dass etwas nicht angekommen ist, folgt ein kurzer Schriftsatz, in dem ich genau diesen Punkt noch einmal klar darlege. Nicht, weil ich so gern Wiederholungen schreibe, sondern weil Erfahrung zeigt: Nur so bleibt etwas im Verfahren haften – vorausgesetzt man wird nicht bewusst ignoriert.
Freundlich bleiben, auch wenn es schwerfällt
Eine Haltung, die sich bewährt:
- Äußerlich ruhig bleiben.
- Höflich grüßen, auch Menschen, die man innerlich am liebsten meiden würde.
- Persönliche Angriffe nicht spiegeln.
Es gibt einen Satz, den ich sehr passend finde: Die beste Art, einem Menschen die Zähne zu zeigen, ist ein Lächeln.
“Lächeln ist die eleganteste Art, seinen Gegnern die Zähne zu zeigen.”
Werner Finck
Das heißt nicht, alles hinzunehmen. Es heißt, sich die eigene Souveränität zu bewahren. Wer ruhig bleibt, strahlt innere Stärke aus, auch wenn innerlich ein Sturm tobt. Und das spüren Machtmenschen, die oftmals nur ihre Macht, aber keine Argumente haben.
Wenn der eigene Anwalt scheinbar „nichts sagt“
Ein häufiger Satz in meinen Beratungen lautet: „Mein Anwalt sagt im Termin ja gar nichts.“ Das Gefühl dahinter ist: Ich bin allein, niemand vertritt mich.
Hier lohnt sich ein genauer Blick:
- Ein guter Anwalt wartet, bis er an der Reihe ist. Durcheinanderschreien wirkt unprofessionell und hilft dem Richter, sich hinter einer bereits bestehenden Meinung zu verstecken.
- Es kann sinnvoll sein, in entscheidenden Momenten kurz zu schweigen und dann einen klaren, ruhigen Punkt zu setzen, statt jede Aussage der Gegenseite sofort zu kommentieren.
Wichtig ist: Sie dürfen Ihren Anwalt ansprechen, wenn Sie den Eindruck haben, dass ein Punkt untergeht. Ein Anwalt, der ernsthaft für Sie arbeitet, wird diese Hinweise aufnehmen und in eine sinnvolle Strategie einbauen.
Begleiteter Umgang, Strafe und trotzdem Chance
Viele Eltern erleben begleiteten Umgang als reine Strafe. Man sitzt mit seinem Kind in einem kleinen Raum, oft vielleicht 10 Quadratmeter, mit altem Spielzeug. Eine fremde Person sitzt dabei und protokolliert.
Häufig wird so ein begleiteter Umgang angeordnet:
- als „Reaktion“ auf unbewiesene Vorwürfe,
- wegen angeblicher Manipulation oder Induzierung,
- wegen Vermutungen einer Auslandsflucht.
Nicht selten fehlen dafür belastbare Grundlagen. Trotzdem wird die Maßnahme angeordnet und über Jahre aufrechterhalten.
Trotzdem zeigt die Praxis: Die Eltern, die das durchziehen und für das Kind daraus eine gute Zeit machen, stehen am Ende oft besser da.
Wer es schafft,
- dem Kind zu zeigen: „Du bist mir wichtig, egal wie schlecht die Rahmenbedingungen sind“,
- den Termin fröhlich zu gestalten, so gut es eben geht,
- das Kind vor dem eigenen Groll zu schützen,
sendet eine starke Botschaft. Kinder merken, wer für sie da ist, auch wenn alles gegen diesen Elternteil zu laufen scheint.
Typische Situationen, in denen Machtlosigkeit extrem wird
Es gibt Konstellationen, in denen das Gefühl der Ohnmacht fast unerträglich wird. Einige Beispiele aus der Praxis:
Herausnahme durch das Jugendamt
Manchmal nimmt das Jugendamt ein Kind aus der Familie, ohne vorher das Familiengericht einzuschalten, obwohl dafür Zeit gewesen wäre. Das Familiengericht folgt dann im Eilverfahren fast blind dem Antrag und verweist nur auf den Bericht des Jugendamtes.
Die Eltern sitzen da und erleben:
- Kein echtes Hinterfragen der Maßnahme.
- Keine kritische Prüfung der Vorwürfe.
- Einen Beschluss, der wie eine Formalie wirkt.
Hier stellt sich die Frage: Habe ich alles, was ich weiß, dokumentiert? Gibt es Zeugen, ärztliche Berichte, Fotos, frühere Schreiben? Je besser Vorwürfe belegt sind, desto schwerer ist es für ein Gericht, sie zu ignorieren.
Gewalt und Missbrauchsverdacht
Sehr belastend sind Fälle, in denen Gewalt oder sexueller Missbrauch im Raum stehen. Viele Eltern schildern:
- Sie haben vorschnell reagiert, etwa in einem wütenden Schreiben.
- Später werden ihnen diese ersten emotionalen Reaktionen als „Übertreibung“ oder „Erfindung“ ausgelegt.
- Das Gericht lässt Umgang trotzdem zu, obwohl sie das Kind schützen wollen.
Taktisch kann es in manchen Fällen sinnvoll sein zu sagen: „Ich kann den Missbrauch derzeit nicht beweisen, daher verfolge ich diesen Vorwurf so nicht weiter.“ Das bedeutet nicht, dass nichts passiert ist, sondern dass man erkennt, welche Beweisprobleme bestehen.
Wichtig ist dann, gezielt an Belegen zu arbeiten:
- ärztliche Stellungnahmen,
- psychotherapeutische Einschätzungen,
- neutrale Beobachtungen von Dritten.
Gleichzeitig versuchen Verfahrensbeteiligte wie Verfahrensbeistände oder Jugendamtsmitarbeiter manchmal gezielt, Eltern wieder in alte Vorwurfsmuster zu treiben, um ihnen später sagen zu können: „Sie haben ja nichts gelernt.“ Hier hilft nur eines: Ruhe, ein klarer Plan und die Bereitschaft, nicht in jede Falle zu tappen.
Finanzielle Macht und ihre Folgen
Machtlosigkeit hat auch eine finanzielle Seite. Beispiele:
- Unterhalt wird nicht gezahlt, das Familiengericht befasst sich aber über Jahre nicht mit dem Thema.
- Am Ende heißt es dann: Die Mutter kann sich wirtschaftlich nicht ausreichend um das Kind kümmern, deswegen bekommt der andere Elternteil die Hauptverantwortung.
- Die Istanbul-Konvention stellt klar, dass wirtschaftliche Macht bei Partnerschaftsgewalt eine Rolle spielt, im Alltag vieler Gerichte spürt man davon aber wenig.
Wer kein Geld für Gutachten, Privatgutachten oder ergänzende Expertisen hat, fühlt sich doppelt machtlos. Gerade deshalb ist es wichtig, früh nach Möglichkeiten zu suchen, etwa nach Beratungshilfe, Prozesskostenhilfe oder kostengünstigen Stellungnahmen.
Soziales Umfeld, Ehrlichkeit und die Gefahr der Heimlichkeit
Machtlosigkeit bedeutet oft auch Einsamkeit. Anfangs sind Familie und Freunde meist noch sehr unterstützend. Mit der Zeit aber ermüden viele, weil sie immer wieder dieselben Geschichten hören.
Dazu kommt ein gefährlicher Satz, den man ständig hört:
„Wenn das Jugendamt in der Familie ist, wird schon was dran sein.“
Für betroffene Eltern ist so ein Satz ein Schlag ins Gesicht. Trotzdem können Sie das Denken anderer nicht komplett ändern. Wichtig ist, dass Sie selbst nicht in eine Spirale der Heimlichkeit rutschen.
Ein Rat aus vielen Verfahren:
- Seien Sie ehrlich zu Ihrem Umfeld, soweit es Ihnen möglich ist.
- Sprechen Sie auch über heikle Themen, etwa wenn ein Missbrauchsverdacht im Raum steht.
- Lassen Sie nicht zu, dass die Angst davor, „entdeckt“ zu werden, größer wird als die tatsächlichen Probleme.
Heimlichkeit macht auf Dauer krank. Offene Worte helfen, auch wenn nicht jeder zuhören will oder kann.
Juristische Arbeit ist oft auch emotionale Begleitung
Viele Mandanten sind überrascht, wenn sie merken, wie viel meiner Arbeit nicht nur aus Paragraphen, sondern aus emotionaler Unterstützung besteht.
Ein Anwalt ist aus meiner Sicht auch dafür da:
- die Wut der Eltern abzufangen,
- diese Wut in sinnvolle Energie zu verwandeln,
- aus roher Emotion einen klaren, strukturierten Vortrag zu machen.
Es ist besser, wenn sich die Wut zuerst am Schreibtisch des Anwalts entlädt, als unkontrolliert im Gerichtssaal. So entsteht aus einem „Ich halte das alles nicht mehr aus“ eine ruhige, nachvollziehbare Darstellung der tatsächlichen Probleme.
Ein klarer Plan statt blinder Aktionismus
Machtlosigkeit lässt sich nicht durch blindes Handeln auflösen. Sie braucht einen klaren Plan.
Faule Kompromisse und rote Linien
Nicht jeder Kompromiss ist schlecht. Es gibt aber Grenzen, die Sie nicht überschreiten sollten.
Unzumutbare Kompromisse wären etwa:
- gemeinsame Übergaben mit einem gewalttätigen Ex-Partner,
- Treffen ohne neutrale Zeugen, wenn immer wieder Gewaltvorwürfe im Raum standen,
- Vereinbarungen, die Sie in echte Gefahr bringen.
Akzeptable Kompromisse können sein:
- vorübergehend begleiteter Umgang, um Kontakt zum Kind zu halten,
- ein etwas geringerer Umgangsumfang, wenn sonst gar kein Kontakt möglich wäre,
- ein Zwischenschritt, um Zeit zu gewinnen und Beweise zu sammeln.
Gerade bei narzisstischen oder stark manipulativ auftretenden Ex-Partnern ist Vorsicht angesagt. Lassen Sie sich nicht schönreden, was schon mehrfach schiefgegangen ist.
Strategie heißt auch: warten können
Ein realistischer Plan enthält mehrere Teile:
- eine sachliche Darstellung der eigenen Situation,
- eine Einschätzung, welche Schritte wann sinnvoll sind,
- die Bereitschaft, abzuwarten, bis der andere Elternteil oder das Jugendamt Fehler macht.
Meine Erfahrung: Wenn ein Elternteil sich bemüht, sachlich zu bleiben und persönliche Angriffe zu vermeiden, kippt das Bild oft mit der Zeit. Die Gegenseite verfällt schnell in persönliche Vorwürfe, beleidigende Formulierungen oder ständige Schuldzuweisungen. Genau das kann später helfen, Gatekeeping oder Bindungsintoleranz zu belegen.
Wichtig ist, jedes neue Versagen von Behörden sachlich zu dokumentieren und durch den Anwalt anzeigen zu lassen. Das mag kleinkariert wirken, zeigt aber über die Zeit ein Muster.
Aus der Machtlosigkeit in die Handlungsfähigkeit
Machtlosigkeit bedeutet nicht, dass es keine Handlungsmöglichkeiten gibt. Sie bedeutet, dass man sie sorgfältig suchen und nutzen muss.
Einige Kernpunkte zum Mitnehmen:
- Dokumentation statt reines Erzählen.
- Sachliche Wiederholung statt lautem Aufschrei.
- Dritte Experten (Kinderarzt, Therapeut, Lehrer) einbinden, statt alles nur allein zu behaupten.
- Datenschutz und Verwaltungsrecht mitdenken, nicht nur BGB und FamFG.
- Soziales Netz pflegen, aber keine Wunder erwarten.
- Fehler eingestehen, ohne sich komplett in Frage zu stellen.
Das Wichtigste aber ist: Nicht aufgeben. Kein Kind hat etwas davon, wenn seine Eltern den Kampf um Kontakt, Schutz und Beziehung einstellen. Wenn an Vorwürfen etwas dran ist und die Eltern aufgeben, fällt oft der letzte Schutzschild weg.
Schlussgedanke: Nie aufgeben heißt, dem Kind Halt geben
Wer im Familienverfahren sitzt, fühlt sich oft klein, übersehen und ausgeliefert. Der Einstieg in diesen Beitrag hat dieses Bild aufgegriffen, weil es so viele Eltern teilen. Genau hier entscheidet sich viel: Gebe ich mich dieser Machtlosigkeit hin, oder nutze ich jeden kleinen Spielraum, der mir bleibt?
Macht begegnet man am besten mit klarer, rationaler Handlungsweise, stoischer Wiederholung der Fakten und der inneren Entscheidung, sich nicht einschüchtern zu lassen. Sie müssen Ihre Strategie anpassen dürfen, Sie dürfen Fehler korrigieren, Sie dürfen müde sein. Was Sie nicht dürfen, wenn Sie für Ihr Kind da sein wollen, ist aufgeben.
Wie erleben Sie Macht und Machtlosigkeit in FamFG-Verfahren? Schreiben Sie Ihre Erfahrungen und Gedanken in die Kommentare und helfen Sie damit auch anderen Betroffenen, sich weniger allein zu fühlen. Bis dann.