Das Rosenhan-Experiment ist eine 1973 im Fachjournal Science veröffentlichte Studie des Stanford-Psychologen David L. Rosenhan. Sie sollte zeigen, dass psychiatrische Diagnosen weniger vom Verhalten eines Menschen abhängen als vom Etikett, das man ihm einmal gegeben hat. Genau dieser Mechanismus – häufig Rosenhan-Effekt oder Labeling-Effekt genannt – wirkt bis heute in familienpsychologischen Gutachten, Sorgerechts- und Umgangsverfahren, Unterbringungssachen und sozialgerichtlichen Verfahren.
Das Wichtigste in Kürze
- Acht psychisch gesunde „Pseudopatienten“ ließen sich nach Rosenhans Bericht in zwölf US-Kliniken aufnehmen, indem sie ein einziges Symptom vortäuschten: Stimmen, die „empty“, „hollow“ und „thud“ sagen.
- Alle wurden aufgenommen, elf Aufnahmen erhielten die Diagnose Schizophrenie, keine Person wurde vom Personal als gesund erkannt. Entlassen wurden sie als „Schizophrenie in Remission“.
- In einem Folgeversuch hielt das Personal einer vorgewarnten Klinik 41 von 193 echten Patienten für Simulanten – obwohl Rosenhan niemanden geschickt hatte.
- Seit 2019 ist belegt, dass Rosenhan Daten selektiv berichtet hat. Der Kernbefund – Erwartungen und Etiketten steuern die Wahrnehmung – ist durch die Forschung zu Bestätigungsfehlern jedoch gut gestützt.
- Für Verfahren im Familienrecht heißt das: Eine Diagnose ist nur so viel wert wie ihre offengelegten Kriterien. Vormeinungen aus Jugendamtsberichten oder Vorgutachten müssen erkannt und geprüft werden.
Wer einmal als „psychisch krank“ etikettiert wurde, merkt oft, wie schwer dieses Etikett wieder loszuwerden ist. In Deutschland gilt der Besuch beim Psychiater noch immer als Makel. Umso schwerer wiegt es, wenn eine Diagnose im gerichtlichen Verfahren gestellt wird – teils gegen den Willen der Betroffenen und teils ohne jede Exploration.
Ich bin Volljurist und seit vielen Jahren in Kindschaftsverfahren (Sorgerecht und Umgang) tätig, häufig mit psychologischen und psychiatrischen Gutachten konfrontiert. Immer wieder sehe ich, wie leichtfertig Begriffe wie „Persönlichkeitsstörung“ oder „Psychose“ verwendet werden: ohne saubere Diagnostik, ohne dass Diagnosekriterien einzeln bejaht oder verneint werden, und ohne Bewusstsein für die stigmatisierende Wirkung.
Zu diesem Beitrag gibt es auch eine Folge meines Podcasts „Rechtsmeinung“
https://www.youtube.com/watch?v=HB7KVM74DsE
Was ist das Rosenhan-Experiment?
Das Rosenhan-Experiment wurde zwischen 1969 und 1972 von David L. Rosenhan durchgeführt, Professor für Psychologie und Recht an der Stanford University. Die Ergebnisse erschienen am 19. Januar 1973 unter dem Titel „On Being Sane in Insane Places“ im Fachjournal Science. Die Studie richtete sich gegen eine psychiatrische Diagnostik, die damals stark vom subjektiven Eindruck einzelner Ärzte geprägt war.
Rosenhan wollte drei Fragen beantworten:
- Können Psychiater zuverlässig unterscheiden, ob ein Mensch psychisch krank oder gesund ist?
- Was passiert, wenn Menschen mit einem einzigen, bewusst vagen Symptom in eine Klinik kommen?
- Wie stark bestimmt ein einmal vergebenes Etikett die spätere Bewertung von ganz normalem Verhalten?
Eine gute Einführung bietet der Artikel Rosenhan-Experiment bei Wikipedia.
Ablauf: Acht Pseudopatienten in zwölf Kliniken
Rosenhan und sieben Mitstreiter – nach seiner Darstellung ein Psychologiestudent, drei Psychologen, ein Kinderarzt, ein Psychiater, ein Maler und eine Hausfrau – ließen sich unter falschem Namen in zwölf psychiatrischen Kliniken in fünf US-Bundesstaaten aufnehmen. Beim Aufnahmegespräch berichteten sie nur von einem Symptom: Sie hörten Stimmen, die die Worte „empty“, „hollow“ und „thud“ sagten (etwa „leer“, „hohl“ und „dumpf“).
Diese Worte waren bewusst gewählt. Sie sollten nach existenzieller Leere klingen, passten aber zu keinem in der damaligen Fachliteratur beschriebenen Krankheitsbild. Alle übrigen Angaben zur eigenen Lebensgeschichte waren wahr.
Ab der Aufnahme verhielten sich alle Pseudopatienten völlig normal: kein Stimmenhören mehr, keine weiteren Symptome. Sie sagten dem Personal auf Nachfrage, es gehe ihnen gut.
Ergebnisse: Einmal „krank“ – und das für lange Zeit
| Befund | Ergebnis laut Rosenhan (1973) |
|---|---|
| Aufnahmen | 12 von 12 |
| Diagnose Schizophrenie | 11 Aufnahmen |
| Diagnose manisch-depressive Psychose | 1 Aufnahme |
| Vom Personal als gesund erkannt | 0 |
| Aufenthaltsdauer | 7 bis 52 Tage, im Schnitt 19 Tage |
| Ausgegebene Tabletten | rund 2.100 (heimlich nicht eingenommen) |
| Entlassungsdiagnose | „Schizophrenie in Remission“ |
Die Entlassungsdiagnose ist der entscheidende Punkt: Die Pseudopatienten galten nicht als gesund, sondern als vorübergehend gebessert, aber grundsätzlich krank. Das Etikett überdauerte jede Beobachtung.
Mehr zu Ablauf und Wirkung beschreibt Spektrum der Wissenschaft im Beitrag Wie das Rosenhan-Experiment die Psychiatrie entlarvte.
Wie normales Verhalten zum Symptom wurde
Die Pseudopatienten führten Protokoll über den Klinikalltag, zunächst heimlich, später offen. In den Pflegeberichten tauchte das Notieren als „Schreibverhalten“ auf – ein gewöhnliches, reflektiertes Verhalten wurde durch das Etikett „Patient“ als Symptom gelesen.
Bemerkenswert: In den ersten drei Aufenthalten äußerten 35 von 118 Mitpatienten den Verdacht, die Neuankömmlinge seien gar nicht krank, sondern Journalisten oder Forscher. Menschen mit eigener psychischer Erkrankung erkannten Normalität also eher als das Fachpersonal.
Der Folgeversuch: Simulanten, die es nicht gab
Eine Lehrklinik, deren Personal die Ergebnisse kannte, hielt solche Fehler im eigenen Haus für ausgeschlossen. Rosenhan kündigte daraufhin an, innerhalb von drei Monaten einen oder mehrere Pseudopatienten zu schicken. Das Personal sollte jeden neuen Patienten einschätzen.
Ergebnis: Von 193 Neuaufnahmen hielt mindestens ein Mitarbeiter 41 mit hoher Sicherheit für Simulanten, 19 wurden von einem Psychiater und einem weiteren Mitarbeiter verdächtigt. Rosenhan hatte niemanden geschickt.
Der Folgeversuch zeigt die Kehrseite: Wer erwartet, getäuscht zu werden, findet Täuschung. Wer eine Störung erwartet, findet Anzeichen dafür – selbst im normalen Verhalten. In der Psychologie heißt dieser Mechanismus Bestätigungsfehler (Confirmation Bias).
Folgen für die Psychiatrie: Von Bauchgefühl zu Diagnosekriterien
Der Aufsatz löste eine heftige Debatte aus und trug dazu bei, dass sich die Psychiatrie neu ordnete:
- Abkehr vom bloßen Eindruck einzelner Experten,
- Einführung operationalisierter, überprüfbarer Diagnosekriterien – 1980 mit dem DSM-III, später auch in der ICD-10,
- Bewusstsein dafür, wie stark Etiketten wirken und wie leicht normales Verhalten pathologisiert wird.
Diagnosen sollten seitdem nicht mehr auf einem Eindruck beruhen, sondern auf klar benannten Kriterien, die im Einzelfall geprüft werden. Die gesellschaftliche Stigmatisierung blieb dennoch: Begriffe wie „schizophren“, „psychotisch“ oder „gestört“ sind gerade in Deutschland stark belastet.
Kritik: Wie belastbar ist das Rosenhan-Experiment?
Das Experiment wurde früh methodisch kritisiert, unter anderem vom Psychiater Robert Spitzer:
- sehr kleine Stichprobe, keine statistische Aussagekraft,
- alle Pseudopatienten folgten demselben Drehbuch,
- das Vortäuschen eines Symptoms sagt wenig über die Diagnostik bei echten Patienten aus.
Schwerer wiegt die Recherche der US-Journalistin Susannah Cahalan. In ihrem Buch The Great Pretender (2019) wertete sie Rosenhans Nachlass aus. Sie konnte neben Rosenhan nur zwei weitere Teilnehmer finden: Bill Underwood und Harry Lando. Lando hatte seinen Klinikaufenthalt als positiv erlebt – und wurde aus der veröffentlichten Studie herausgenommen. Rosenhan begründete das offiziell mit falschen Angaben zur Lebensgeschichte; Cahalan kommt zu dem Schluss, dass Landos Erfahrung schlicht nicht ins gewünschte Bild passte. Außerdem fand sie keinen Beleg, dass der Folgeversuch so stattgefunden hat wie beschrieben.
Auch die ARD greift diese Zweifel auf: Legendäre Experimente (2): Rosenhan | ARD Wissen.
Bemerkenswert ist die Ironie: Rosenhan selbst ist offenbar dem Fehler erlegen, den er beschreiben wollte. Er hat Daten aussortiert, die nicht zu seiner Erwartung passten. Der Kernbefund bleibt davon unberührt und ist durch die spätere Forschung zu Bestätigungsfehlern gut belegt: Ein einmal gesetztes Bild steuert, was wir danach wahrnehmen.
Was das Rosenhan-Experiment mit familienpsychologischen Gutachten zu tun hat
Hier beginnt der Bezug zur Praxis – in Sorgerechts- und Umgangsverfahren, Unterbringungssachen, Strafverfahren und sozialgerichtlichen Verfahren.
Vormeinungen entstehen vor dem Gutachten
Wer Familiengerichte aus der Praxis kennt, weiß: Das Bild von einem Elternteil entsteht oft lange vor der ersten richterlichen Entscheidung. Typische Quellen sind:
- Berichte des Jugendamts,
- erste Aktenvermerke,
- Schriftsätze der anderen Verfahrensbeteiligten,
- informelle Einschätzungen von Gutachtern oder Verfahrensbeiständen.
Ist im Vorfeld von einer „schwierigen Mutter“, einem „hochstrittigen Vater“ oder gar einer „Persönlichkeitsstörung“ die Rede, entsteht ein Bild, das später kaum korrigiert wird. Das ist genau der Mechanismus, den Rosenhan beschreiben wollte: Das Ausgangsetikett bestimmt, wie jedes weitere Verhalten gelesen wird.
Diagnosen ohne offengelegte Kriterien
In vielen familienpsychologischen und psychiatrischen Gutachten zeigen sich dieselben Schwächen:
- Die Diagnosekriterien nach ICD oder DSM werden nicht aufgeführt.
- Es wird nicht begründet, warum ein Kriterium erfüllt oder nicht erfüllt ist.
- Es fehlt eine nachvollziehbare Hypothesenbildung, die auch Gegenhypothesen prüft.
Gerade psychiatrische Gutachten verweisen gern auf die „klinische Erfahrung“ des Sachverständigen, statt die Kriterien Punkt für Punkt abzuarbeiten. Das ist das Vorgehen, das die Psychiatrie nach Rosenhan eigentlich hinter sich lassen wollte.
Werden dann noch Vormeinungen aus Jugendamtsberichten, Polizeieinsätzen oder früheren Gutachten kritiklos übernommen, entsteht eine Kaskade: Das Etikett pflanzt sich fort, oft über Jahre und über mehrere Verfahren hinweg.
Checkliste: Ist die Diagnose im Gutachten nachvollziehbar?
- Kriterien benannt? Nennt das Gutachten das Klassifikationssystem (ICD-10, ICD-11 oder DSM-5) und die konkreten Kriterien der Diagnose?
- Kriterien einzeln geprüft? Wird für jedes Kriterium begründet, ob es erfüllt ist – mit Belegen aus der eigenen Untersuchung?
- Eigene Exploration? Hat der Sachverständige die Person selbst untersucht, oder stützt sich die Einschätzung auf Akten und Dritte?
- Herkunft der Information? Ist erkennbar, welche Aussagen aus Vorgutachten, Jugendamtsberichten oder Schriftsätzen stammen?
- Gegenhypothesen? Werden alternative Erklärungen für das beobachtete Verhalten geprüft – etwa die Belastung durch das Verfahren selbst?
- Störung oder Akzentuierung? Wird klar zwischen Krankheitswert und bloßer Persönlichkeitsausprägung unterschieden?
- Beweisfrage eingehalten? Beantwortet das Gutachten die Fragen des Beweisbeschlusses, oder stellt es ungefragt Diagnosen?
Wenn mehrere dieser Fragen mit „nein“ zu beantworten sind, lohnt eine fachliche Prüfung des Gutachtens, etwa über Gutachten prüfen und anfechten.
Persönlichkeitsstörung oder Persönlichkeitsakzentuierung?
Besonders heikel sind die Begriffe „Persönlichkeitsstörung“ und „Persönlichkeitsakzentuierung“:
- Persönlichkeitsstörung: tiefgreifendes, überdauerndes Muster des Erlebens und Verhaltens, das deutlich von der Norm abweicht, zu Leiden oder Beeinträchtigung führt und Krankheitswert hat.
- Persönlichkeitsakzentuierung: Betonung einzelner Persönlichkeitszüge ohne Krankheitswert – eine Variante des Normalen.
Studien aus dem Umfeld des britischen Psychiaters Peter Tyrer legen nahe, dass ein großer Teil der Bevölkerung – nach den dort zitierten Zahlen rund 47 Prozent – Persönlichkeitsauffälligkeiten unterhalb der Störungsschwelle aufweist. [PRÜFEN: Quelle verifizieren] Die Grenze zwischen „normal“ und „auffällig“ ist also fließend. Die seit 2022 international geltende ICD-11 trägt dem Rechnung: Sie ersetzt die bisherigen Typen von Persönlichkeitsstörungen durch eine Einstufung nach Schweregrad.
Problematisch wird es, wenn Gutachter bewusst weiche Formulierungen wählen, etwa die „Vermutung einer Persönlichkeitsakzentuierung“, während Juristen den Unterschied zur Persönlichkeitsstörung nicht kennen. In Beschlüssen steht dann nur noch „Persönlichkeitsproblematik“ – ohne jede Differenzierung, aber mit voller stigmatisierender Wirkung.
Gefährliche Etiketten: „querulatorisch“ und „anankastisch“
Ein Beispiel für ein besonders stigmatisierendes Etikett ist die „querulatorische Persönlichkeit“. In der ICD-10 wird sie unter der paranoiden Persönlichkeitsstörung (F60.0) geführt. Beschrieben wird sie grob so: Die Person legt zahlreiche, angeblich aussichtslose Rechtsmittel ein und begründet sie weitschweifig.
Schon fachlich ist das fragwürdig. Ob ein Rechtsmittel aussichtslos ist, kann kein Psychiater beurteilen – das ist Aufgabe des Gerichts. Historisch wurde das Etikett missbraucht: Im Nationalsozialismus diente der Vorwurf des Querulantentums dazu, unbequeme Menschen zu pathologisieren und auszuschalten.
Ähnlich heikel ist es, wenn sorgfältiges Dokumentieren als Hinweis auf eine anankastische (zwanghafte) Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F60.5) gedeutet wird. Wer im Verfahren Gespräche und Termine protokolliert, verhält sich in der Regel vernünftig. Wird gerade das als Symptom gelesen, wiederholt sich das „Schreibverhalten“ aus Rosenhans Kliniken.
Rechtliche Dimension: Stigmatisierung ohne echte Gegenwehr
Die stigmatisierende Wirkung solcher Diagnosen ist enorm, der rechtliche Schutz dagegen schwach. Im Zivilrecht kommen vor allem in Betracht:
- § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG (Amtshaftung),
- § 823 BGB (Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung, etwa Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts),
- § 826 BGB (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung),
- § 839a BGB (Haftung des gerichtlichen Sachverständigen für ein grob fahrlässig oder vorsätzlich unrichtiges Gutachten).
In der Praxis wird die bloße Zuschreibung einer Persönlichkeitsstörung im Verfahren dennoch häufig als hinzunehmen gewertet. So sieht es auch ein Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main [PRÜFEN: Aktenzeichen und Datum ergänzen] – selbst für eine Diagnose, die außerhalb eines Beweisbeschlusses, ohne Exploration und ohne erkennbare Methodik geäußert wurde.
Im Sozialrecht können Betroffene nach § 109 SGG ein Gutachten durch einen Arzt ihres Vertrauens beantragen. In der Praxis erhält dieser Zweitgutachter aber meist das Erstgutachten – samt Vormeinung. Wer schon den Stempel „schwierige Persönlichkeit“ trägt, läuft Gefahr, dass er schlicht übernommen wird.
Dasselbe gilt im Familienrecht: Ein psychologischer Sachverständiger äußert eine Vermutung, daraufhin wird ein psychiatrisches Zusatzgutachten eingeholt, das auf dieser Vermutung aufbaut. Die Diagnose entsteht dann nicht unabhängig, sondern als Echo einer bereits gesetzten Erzählung.
Amtsermittlung und Diagnosen auf Zuruf
Besonders kritisch sind Verfahren, in denen das Gericht von Amts wegen ermitteln soll (§ 26 FamFG), faktisch aber auf Zuruf entscheidet. Solche Zurufe kommen etwa vom Jugendamt, vom anderen Elternteil, von bereits beteiligten Sachverständigen oder aus früheren Beschlüssen.
Ohne förmliche Beweisaufnahme, ohne klaren Beweisbeschluss und ohne sorgfältige Exploration entstehen Diagnosen, die weit über das Verfahren hinaus wirken. Sie setzen sich in Akten fest, tauchen in Folgegutachten wieder auf und prägen das Bild eines Menschen über Jahre. Einmal „gestört“, immer „gestört“ – was danach an normalem Verhalten kommt, wird durch den Filter der Diagnose gelesen.
Warum das Rosenhan-Experiment heute aktueller ist denn je
Trotz aller berechtigten Kritik an Methodik und Redlichkeit bleibt die Botschaft: Diagnosen sind nicht neutral. Sie entstehen im Zusammenspiel von Erwartungen, Machtverhältnissen und Institutionen. In familienrechtlichen, sozialrechtlichen und unterbringungsrechtlichen Verfahren zeigt sich das so:
- Eine einmal ausgesprochene Diagnose wirkt stark stigmatisierend.
- Vormeinungen steuern, welche Informationen gesehen und welche ausgeblendet werden.
- Normales Verhalten wird als Bestätigung der Störung gelesen.
- Wissenschaftliche Standards – offengelegte Kriterien, saubere Hypothesen, Prüfung gegenteiliger Befunde – werden in der Praxis oft vernachlässigt.
Viele Betroffene bringen das Rosenhan-Experiment deshalb in ihre Verfahren ein und bitten ihre Anwälte, auf die Gefahr von Vormeinungen hinzuweisen. Das ist sinnvoll – wirksamer ist aber, konkret nachzuweisen, an welcher Stelle ein Gutachten Kriterien nicht prüft oder Vormeinungen übernimmt.
Wer sich für historische Details und Originalzitate interessiert, findet im Kalenderblatt des Bayerischen Rundfunks weitere Beispiele.
Häufige Fragen zum Rosenhan-Experiment
Was hat das Rosenhan-Experiment bewiesen?
Nach Rosenhans Darstellung konnten psychiatrische Kliniken gesunde Menschen nicht von kranken unterscheiden: Alle zwölf Aufnahmen gelangen, keiner der Pseudopatienten wurde vom Personal als gesund erkannt. Wegen später aufgedeckter Datenmanipulation gilt die Studie heute nicht mehr als Beweis, wohl aber als eindrückliche Illustration des Labeling-Effekts.
Was ist der Rosenhan-Effekt?
Als Rosenhan-Effekt wird bezeichnet, dass eine einmal gestellte Diagnose die weitere Wahrnehmung eines Menschen verzerrt: Normales Verhalten wird als Symptom gedeutet, Gegenbelege werden übersehen. Psychologisch handelt es sich um einen Etikettierungs- bzw. Bestätigungsfehler.
Ist das Rosenhan-Experiment gefälscht?
Die Journalistin Susannah Cahalan hat 2019 gezeigt, dass Rosenhan mindestens einen Teilnehmer mit positiven Erfahrungen aus der Studie entfernt und Details geschönt hat; die meisten Pseudopatienten ließen sich nicht auffinden. Die Studie gilt daher als wissenschaftlich unzuverlässig. Dass Erwartungen die Diagnostik beeinflussen, ist jedoch unabhängig davon gut belegt.
Welche Wörter hörten die Pseudopatienten?
Die Pseudopatienten gaben an, Stimmen zu hören, die „empty“, „hollow“ und „thud“ sagten – auf Deutsch etwa „leer“, „hohl“ und „dumpf“. Deshalb wird die Studie im Englischen auch „Thud experiment“ genannt.
Was bedeutet das Rosenhan-Experiment für familienpsychologische Gutachten?
Es mahnt, Diagnosen in Gutachten nur auf Grundlage offengelegter Kriterien und eigener Exploration zu akzeptieren. Vormeinungen aus Jugendamtsberichten, Schriftsätzen oder Vorgutachten können sonst ungeprüft in Beschlüsse übernommen werden und das Verfahren über Jahre prägen.
Kann ich mich gegen eine falsche Diagnose im Gutachten wehren?
Im laufenden Verfahren ja: durch eine begründete Stellungnahme zum Gutachten, Anträge auf Ergänzung oder mündliche Erläuterung, gegebenenfalls ein Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit und ein methodenkritisches Privatgutachten. Schadensersatz kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht, etwa nach § 839a BGB bei grob fahrlässig unrichtigen Gutachten.
Fazit: Ein Experiment als Spiegel für unsere Verfahren
Das Rosenhan-Experiment ist kein historisches Kuriosum. Es hält Psychiatrie und Justiz einen Spiegel vor – auch deshalb, weil Rosenhan selbst dem Fehler erlag, den er anprangerte.
- Einmal gesetzte Etiketten steuern den Blick auf Menschen und ihr Verhalten.
- Diagnosen ohne offengelegte Kriterien sind nicht nur unwissenschaftlich, sondern gefährlich.
- In familienrechtlichen, sozialrechtlichen und unterbringungsrechtlichen Verfahren können solche Etiketten über Lebenswege entscheiden.
- Stigmatisierung durch Diagnosen bleibt ein Problem, solange Transparenz, fachliche Qualität und die Bereitschaft zur Korrektur fehlen.
Wer mit Gutachten und Beschlüssen konfrontiert ist und ein familiengerichtliches Verfahren überstehen möchte, erlebt oft genau das, was Rosenhan beschreiben wollte: Der Mensch tritt hinter das Bild zurück, das andere sich von ihm gemacht haben. Umso wichtiger ist es, auf Wissenschaftlichkeit und Nachprüfbarkeit zu bestehen. Unterstützung dabei bietet mein Coaching zu Gutachten.
Welche Erfahrungen haben Sie mit Diagnosen oder Zuschreibungen in Verfahren gemacht? Wurden sie kritisch geprüft oder einfach übernommen? Schreiben Sie es gern in die Kommentare.
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Quellen
- Rosenhan, D. L. (1973): On Being Sane in Insane Places. Science, 179(4070), 250–258.
- Cahalan, S. (2019): The Great Pretender: The Undercover Mission That Changed Our Understanding of Madness. New York: Grand Central Publishing.
- Spitzer, R. L. (1975): On pseudoscience in science, logic in remission, and psychiatric diagnosis. Journal of Abnormal Psychology, 84(5), 442–452.
- WHO: ICD-10 F60.0 und F60.5; ICD-11, Kapitel 6D10 (Persönlichkeitsstörung).
Über den Autor: Michael Langhans ist Volljurist und befasst sich seit vielen Jahren mit Kindschaftsverfahren, familienpsychologischen Gutachten und Amtshaftung. Er ist Host des Podcasts „Rechtsmeinung“. Ausführliche Vita
2 replies on “Rosenhan-Experiment: Diagnosen als Stigma im Familienrecht”
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